Gesetzlose Körperverletzer

https://www.facebook.com/Peter.BoehringerCom/posts/3062336463981892

»Zur Vorabinfo direkt aus dem Bundestag an alle Leser und Impfzwangsgegner: Nach meinem aktuellen Infostand wollen eine BT-Mehrheit der Ampelparteien bzw -fraktionen bzw. die sog. “Gruppen” der Impfzwangsbefürworter ihre Gesetzentwürfe zur allg. Impfpflicht (ab 18 bzw ab 50) nun am 16. und 18. März durch den BT bringen. Gegen jede Evidenz, gegen unsere Grundrechte und noch dazu im Schweinsgalopp in drei Tagen von erster (16.3.) bis dritter Lesung (18.3.) und dann Rechtskraft, falls sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten dazu finden lässt!«

Peter Boehringer, MdB von der AfD, über die geplante Verabschiedung der Impfpflicht. Sie erinnern sich, Nazis, das sind diejenigen, die Grundrechte missachten und Eigentum über den Volkskörper für sich beanspruchen. Also alle anderen außer der AfD.

Jedenfalls. Das ist nun wirklich interessant. §223 StGB besagt unmissverständlich, dass Körperverletzung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. §224 erweitert dies für gesundheitsschädliche Stoffe mit Strafen bis zu 10 Jahren. Wie war das noch gleich mit ALC-0315 und ALC-0159? Und §226 betrifft dann die Folgen der Verletzung, z.B. Blindheit oder Amputationen – was bei den “Impfungen” recht häufig eintritt: dafür gibt es dann noch härtere Strafen. In §227 geht es übrigens dann noch um Todesfolge, und auch das passiert nach den mRNA-Genvermüllungen ja sehr oft.

Was hat das mit Ärzten zu tun, mögen Sie vielleicht fragen? Nun, §228 nimmt Ärzte aus, wenn eine Einwilligung zu der Körperverletzung vorlag und die Tat nicht gegen die guten Sitten verstieß. Und das bedeutet, ohne Einwilligung des Patienten ist jede invasive ärztliche Handlung exakt genauso strafbare Körperverletzung gemäß der vorhergehenden Paragaphen.

Und deshalb gilt uneingeschränkt: »Ohne Einwilligung des Patienten ist eine Behandlung nicht zulässig«, und einwilligungsfähig muss er dafür auch noch sein. Man kann außerdem so oder so per definitionem in nichts einwilligen, zu dem man gezwungen wird – die “Einwilligung” wird ja von außen aufgenötigt und ist deshalb keine, es mangelt ja alleine schon an der dafür zwingend erforderlichen Freiwilligkeit. Vergleiche dazu ansonsten auch §630d und §630e BGB.

Worauf ich hinaus will: Was genau soll denn am 18. März verabschiedet werden? Wieviele Gesetzesänderungen möchte man durchbringen an diesem Tag? Das komplette Strafrecht in Sachen Körperverletzung wird in die Tonne getreten? Oder hat man etwa vor, die gesamte Bevölkerung für unzurechnungsfähig zu erklären, und als Vormund Zwangsbehandlung anzuordnen?

Es ist einfach nur noch ein Kasperltheater im Bundestag. Die wollen etwas verabschieden, für das sie sich selbst in den Knast bringen. So dumm sind die. Oder sind die gar nicht dumm? Sondern gekauft, erpresst, oder etwa – abgrundtief böse und gemein?