Halten Sie nicht die andere Wange hin

Wenn der Staat oder Ihr Arbeitgeber Sie einer Impfpflicht unterwerfen will, so ist dies eindeutig illegal. Es ist Ihnen deshalb dringend zu raten, gegen Bußgeld- und sonstige Bescheide, oder Kündigungen, sofort Widerspruch einzulegen, und mit anwaltlichem Beistand diesbezüglich in eine gerichtliche Auseinandersetzung zu gehen.

Nach meinem derzeitigem Wissen und Verständnis gibt es für einen solchen gerichtlichen Widerspruch 5 wesentliche Einwendungen:

1.) Alle deutschsprachigen Länder haben die völkerrechtlich bindende Konvention “Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte” ratifiziert. Diese verbietet in ihrem Artikel 7 unmissverständlich, dass irgendjemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen wird. Diese Konvention ist noch immer bindend und steht über jeglichen nationalen, sogar europarechtlichen Gesetzen. Jegliche Impfpflicht für Medikamente mit einer Notfallzulassung (gleichbedeutend mit einem laufenden medizinischen Experiment) ist daher unwirksam.

2.) Das PEI bestätigt (Kopie hier), dass bei der mRNA-Genbehandlung schwere Nebenwirkungen eintreten, und dass diese auch tödlich sein können. Es ist jedoch absolut ausgeschlossen, Menschen dazu zu zwingen, ein für sie potenziell tödliches Medikament einzunehmen, dies ist durch die Menschenrechtskonvention der UN unmöglich. Diese Konvention wurde von allen Staaten der Welt ratifiziert und steht über jeglichen anderen Gesetzen. Die Entscheidung, sich einer möglicherweise tödlichen Behandlung zu unterziehen, kann ausschließlich freiwillig von jedem Einzelnen und nur für sich getroffen werden. Mit anderen Worten: Ein Gesetz, das Sie zwingen würde, “Russisch-Roulette” zu spielen, wäre null und nichtig.

3.) Die mRNA-Injektionen bieten keinen Schutz gegen die aktuell dominierende Virus-Variante “Omikron”. Dies wird inzwischen von allen staatlichen Stellen und auch von der Industrie zugegeben. Niemand kann Sie verpflichten, ein wirkungsloses Medikament einzunehmen.

4.) Die Covid-Spritzen erbringen keinerlei Fremdschutz. Damit Behandelte können sich mit Covid infizieren und sind dann mindestens genauso ansteckend wie nicht behandelte Menschen. Ob und inwieweit der Staat Sie zwingen darf, Einschränkungen Ihrer Grundrechte (hier: Artikel 2 GG “Recht auf körperliche Unversehrtheit”) hinnehmen zu müssen, um Fremdschutz zu ermöglichen, ist äußerst umstritten und noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt. Auf gar keinen Fall jedoch – international abschließend und eindeutig geklärt – darf der Staat Sie zu Eigenschutz zwingen. Und mehr als ziemlich eingeschränkten Eigenschutz (“milderen Verlauf”) versprechen die Impfstoffe nicht, nach wiederum einhelliger Aussage aller staatlichen Stellen und der Industrie.

5.) Die Beipackzettel sämtlicher in der EU zugelassenen gentechnischen Experimentalprophylaxen für Covid besagen ausdrücklich, dass die Mittel nicht bei bestehender Unverträglichkeit gegen die Mittel oder einen ihrer Inhaltsstoffe angewandt werden dürfen. Zwei der Inhaltsstoffe der Injektionen (ALC-0315 und ALC-0159) sind jedoch nicht für die Verwendung im oder am Menschen zugelassen; weiterhin ist ein für die Verwendung in der Humanmedizin nicht zugelassener Stoff per se für Menschen unverträglich. Die Notzulassungen der Covid-Impfstoffe sind deshalb grob rechtswidrig gegen mehrere Arzneimittelgesetze; zusätzlich kann Sie niemand wirksam verpflichten, sich einer Behandlung mit nicht für Menschen zugelassenen Wirkstoffen zu unterziehen.

Ich habe Ihnen im Obenstehenden nur die ersten Anlaufpunkte für Ihre Recherche verlinkt. Falls Sie sich gerichtlich wehren wollen, müssen Sie ohnehin selbst recherchieren. Außerdem, auch ich werde gegebenenfalls juristisch gegen etwaige mir oder meinen Kindern und Enkeln auferlegte Zwangsmaßnahmen zur Covid-Impfung vorgehen. Ich werde dann versuchen, meine Klage als Sammelklage zu errichten, der sich jeder anschließen kann.

Noch besteht zwar durchaus große Hoffnung, dass die Politik zum Einlenken gezwungen sein wird – die täglich noch größer werdenden Bürgerproteste, die eklatante Rechtswidrigkeit einer Impfpflicht, sowie die immer lautere massive Kritik von Rechtskundigen, Wissenschaftlern, Forschern und Ärzten können nur noch von faschistischen Ultradiktatoren ignoriert werden. Sollte es aber tatsächlich so weit kommen, dass ich mich juristisch wehren muss, und für Sie die Möglichkeit zur Teilnahme daran bestünde, informiere ich Sie wieder hier im Blog.

Da ein Impfzwanggesetz auch vierteljährliche (Aussage EU-Kommissionspräsidentin vdLeyen) Auffrischungen mit einschließen würde, wäre eine solche Klage meines Erachtens für jedermann wichtig, ob genbehandelt oder nicht. Es ist im Übrigen eindeutig falsch, Befehlen nur deshalb zu folgen, weil sie von “oben” kommen; und warum das so ist, habe ich in diesem und diesem Artikel bereits ausführlich niedergeschrieben.

Haftungsausschluss: Ich bin kein Jurist, dieser Artikel ist nur eine Handreichung für Ihr Gespräch mit Ihrem Anwalt. Bitte lassen Sie sich juristisch beraten, falls Sie gegen einen Bescheid oder eine Kündigung gerichtlich vorgehen wollen; für Ihren Anwalt werden jedoch die Informationen in diesem Artikel hilfreich sein.