Maximaler Schaden

https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/Anlage_1_DEHOGA-Information_Entschaedigungsansprueche_Betriebsschliessung_und_-einschraenkung_Stand_04.06.2020.pdf

Im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) kommt eine Anwaltskanzlei in einem Gutachten zur Auffassung, dass a) die Entschädigungsregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG §56, 65) für die Betriebsschließungen während der Corona-Krise (sowie auch für die Einnahmeverluste aus den Beschränkungen nach Erlauben der teilweisen Wiedereröffnung) nicht greifen (die Regelungen sind zu spezifisch für einzelne Fälle angelegt und entfalten keine allgemeine Wirkung),

dass b) diese Regelungen aber dennoch anzuwenden sind, weil es sonst zu Wertungswidersprüchen und Ungleichbehandlung sowie Verletzung der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit käme, und

dass c) »auch der staatshaftungsrechtliche Anspruch aus enteignendem Eingriff und der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht der Länder normierte Anspruch des Nichtstörers bei Inanspruchnahme im sog. polizeilichen Notstand greifen.«

M.a.W., sämtliche Betriebe (aller Branchen) der Republik, welche durch Schließungen betroffen waren oder sind, und auch alle, die durch Einschränkungen beim sog. “Wiederanfahren” weiterhin Verluste erleiden, haben einen Schadensersatzanspruch gegen den Staat.

Mehrere Anwaltskanzleien bereiten dazu bereits Sammelklagen gegen den Staat vor, und werben aktiv um Mandanten, die wegen der Corona-Maßnahmen Forderungen gegen den Staat geltend machen können.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Anspruch auf “Hilfe”, sondern um zustehenden Schadensersatz, bedeutet, Ersatz für entgangene Gewinne in voller Höhe. Es ist somit zu sprechen von einem zu begleichenden Schaden in Höhe mehrerer Billionen Euro; das Land wurde effektiv zerstört und ruiniert, auf mehrere Generationen hinaus. Für ein Virus, das nur ca. ein Drittel der Todeszahlen der Influenza 2017/18 gefordert hat.

Maximal inkompetente Politikdarsteller mit maximal unfähiger Amtsführung erzeugen maximalen Schaden.

Nun, Merkel & Co. werden dafür nicht aufkommen. Vielmehr wir alle werden für diesen Schaden bezahlen müssen, mit unseren Steuergeldern, in solch absurden Höhen, dass uns zum Leben nichts mehr bleibt. Und viele werden auch mit ihrem Leben selbst dafür bezahlen, die Suizid-Zahlen sind bereits drastisch gestiegen, und dass auch Herzinfarkte und Schlaganfälle sowie Fälle mangelnder medizinischer Versorgung Leben fordern werden, ist offensichtlich. Denn Stress ist tödlich.

Merkel und ihre Entourage haben also unser Land ohne vernünftigen Grund mit größtmöglicher Wucht an die Wand gefahren, aber sie erwarten freilich, dass wir weiterhin brav dazu applaudieren.

Wir brauchen einen Corona-Untersuchungsauschuss, sogar ein Tribunal. Es muss geklärt werden, zu welch sinistren Zwecken die zum Schutz des Gemeinwesens Gewählten der Allgemeinheit so maximalen Schaden zugefügt haben. Denn die Gesundheit der Menschen war nicht der Grund, dies beweisen Schweden, Korea, Taiwan und andere; und selbst wenn man bis ca. Mitte April noch allgemeine Vorsicht und Unwissenheit als Entschuldigung heranziehen wollte, so ist spätestens seither klar, dass völlig andere Ziele verfolgt werden als die Gesundheit der Bürger. Nur welche?